Dienstleistungen

Outsourcing

Unseren Klienten zeigen wir optimale Lösungen zur Auslagerung von Dienstleistungen sowie zur Inanspruchnahme von externen Mitarbeitern. Wir sorgen dafür, dass die vorgeschlagenen Lösungen nicht nur mit arbeitsrechtlichen Vorschriften, sondern auch mit dem Sozialversicherungsrecht und mit dem Steuerrecht konform sind. Wir kümmern uns darum, dass die Lösungen von den Kontrollstellen, insbesondere von der Sozialversicherungsanstalt ZUS nicht in Abrede gestellt werden können. Dank unseren Lösungen sind unsere Klienten in der Lage, die Kosten realistisch zu optimieren, ohne sich gleichzeitig Risiken auszusetzen.

Wir führen Prüfungen von Verträgen mit Rechtsträgern durch, die ausgelagerte Dienstleistungen erbringen, sowie von Verträgen mit Zeitarbeitsagenturen, die wir auf Übereinstimmung mit dem Gesetz sowie ihre Angemessenheit aus der Sicht der Geschäftsbedürfnisse des Klienten prüfen.

Wir erstellen Outsourcing-Verträge, Dienstleistungsverträge sowie Verträge mit Zeitarbeitsagenturen sowie sonstige Dokumente, welche die Inanspruchnahme von externen Mitarbeitern betreffen und für die Zusammenarbeit auf der Basis eines Auftrags- oder Werkvertrags oder für die B2B-Zusammenarbeit benötigt werden.

Wir erbringen laufende Beratungsdienstleistungen während der Zusammenarbeit des Klienten mit der Zeitarbeitsagentur oder mit Unternehmen, die Outsourcing Dienstleistungen bieten.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewährleisten wir den Klienten umfassende prozessuale Betreuung.

Wir beraten zahlreiche Rechtsträger aus der BPO/SSC-Branche in allen HR-Bereichen. Wir kennen die Probleme der Branche und verfügen über ausgearbeitete Lösungen, die eine Antwort auf diese Probleme bieten. Wir verfügen über ein engagiertes Team, welches derartige Rechtsträger bedient.

Unser Experte

Robert Stępień

Rechtsberater, Partner

Robert Stępień