Dienstleistungen

Sozialversicherung

Das PCS-Team berät die Klienten dazu, wie man mit dem Dickicht der Sozialversicherungsvorschriften und den sich ändernden Auslegungen der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) zurechtkommt.

Wir analysieren die Leistungen für Arbeitnehmer im Hinblick auf die Notwendigkeit, Beiträge und Steuern dafür zu berechnen. Von uns wird das Bestehen oder Nichtbestehen einer Beitragspflicht bei anderen Rechtsverhältnissen als Arbeitsverhältnissen festgestellt. Wir bereiten Anträge auf verbindliche Auskünfte vor.

Wir unterstützen die Klienten während einer Betriebsprüfung durch die Sozialversicherungsanstalt ZUS und bereiten Widersprüche gegen ZUS-Entscheidungen vor. Wir vertreten unsere Klienten in Prüfungsverfahren sowie in Gerichtsverfahren gegen ungünstige Entscheidungen der Sozialversicherungsanstalt ZUS.

In den die Sozialversicherungsanstalt ZUS betreffenden Angelegenheiten beraten wir insbesondere im Hinblick auf den Betrieblichen Sozialleistungsfonds, die Auslagerung der Arbeitnehmer, die Zahlungspflicht bei Beiträgen für Subunternehmer, Werkverträge oder Sozialversicherungsbeiträge für Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder.

Im Bereich von Krankschreibungen unterstützen wir unsere Klienten bei der Koordinierung der Maßnahmen mit der Sozialversicherungsanstalt ZUS. Wir vertreten die Arbeitgeber, soweit sie an Gerichtsverfahren zwischen der ZUS und den Arbeitnehmern interessiert sind. Wir haben oft gemeinsam Fälle gewonnen, in denen das Gericht die Mitarbeiter verpflichtete, zu Unrecht erhaltene Krankengeldleistungen zurückzugeben.

Unser Experte

Łukasz Chruściel

Rechtsberater, Partner

Łukasz Chruściel