Dienstleistungen

Beschäftigung von Ausländern

Verfahren in Bezug auf die Beschäftigung von Ausländern in Polen werden von uns ganzheitlich betreut, d.h. wir planen Einwanderungsprozesse, prüfen das bei dem Klienten praktizierte Vorgehen, bestimmen die korrekte rechtliche Beschäftigungsgrundlage hierfür. Wir erstellen erforderliche Unterlagen und Anträge und reichen sie im Namen des Klienten ein (Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltsgenehmigungen Beauftragungserklärungen, Visa).

Wir wissen, dass die Einwanderungsangelegenheiten mühsam sein können (ständige Änderungen von gesetzlichen Vorschriften, verschiedene Praktiken von Ämtern, verlängerte Fristen für die Erteilung von Entscheidungen). Unser mehrköpfiges, qualifiziertes Team nimmt den Klienten die gesamte Last der Sorge und der Verwaltung ab – die Klienten werden von uns nur gebeten, die erforderlichen Dokumente zu liefern und anschließend werden sie laufend über den Stand der Dinge informiert. Wir sorgen dafür, dass jede Angelegenheit ununterbrochen durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtsberater überwacht wird.

Wir geben unseren Klienten den Komfort, dass die Beschäftigung von Ausländern den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Uns ist die Praxis der Ämter in diesem Bereich bekannt und wir raten zu Lösungen, die mit dieser Praxis stimmig sind.

Wir bearbeiten Tausende von Fällen in ganz Polen. Unsere Büros in Warschau, Posen, Kattowitz und in Krakau lassen uns schnell handeln.

Wir bearbeiten Massenfälle. Wir haben die Erfahrung dazu und sind darauf vorbereitet, für einen Klienten mehrere Hundert und selbst mehrere Tausend Fälle gleichzeitig zu bearbeiten.

Für unsere Klienten führen wir Schulungen zur Beschäftigung von Ausländern durch.

Unser Experte

Karolina Schiffter

Rechtsanwältin, Partnerin

Karolina Schiffter