Dienstleistungen

Betrieblicher Sozialleistungsfonds ZFŚS

Wir führen Prüfungen der Ausgaben aus dem Betrieblichen Sozialleistungsfonds ZFŚS durch. Wir beraten dazu, wie Fondsmittel gerecht und auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter zugeschnitten und gleichzeitig ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand und Risiken auszugeben sind.

Wir erstellen Fondsordnungen sowie andere Unterlagen in Verbindung mit dem Fonds. Auch unterstützen wir unsere Klienten in Gesprächen mit den Gewerkschaften.

Wir beraten bei Streitigkeiten mit der Sozialversicherungsanstalt ZUS im Hinblick auf den Betrieblichen Sozialleistungsfonds ZFŚS. In Tausenden solcher Fälle haben wir obsiegt. Von uns wurden mehrere Hundert und sogar mehrere Tausend Widersprüche gegen Entscheidungen der ZUS gleichzeitig eingelegt. Wir verfügen über Ressourcen und Kenntnisse, die uns ermöglichen, derartige Prozesse reibungslos zu managen.

Von manchen Arbeitgebern werden an Stelle des Betrieblichen Sozialleistungsfonds ZFŚS andere Formen der Unterstützung für ihre Arbeitnehmer gewählt (etwa im sog. Cafeteria-System). Dann beraten wir dazu, wie sie einzuführen sind und erstellen erforderliche Fondsordnungen und Unterlagen.

Unser Experte

Łukasz Chruściel

Rechtsberater, Partner

Łukasz Chruściel