Wettbewerbsverbot kann auch bedingt vereinbart werden
13.05.2021
Die Zulässigkeit einer im Vertrag vereinbarten aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Abgabe einer Willenserklärung ist durch das Prisma des Schutzes der Interessen des Arbeitnehmers zu beurteilen. Im Kontext eines Vertrags über das Wettbewerbsverbot läuft der Schutz der Interessen des Arbeitnehmers darauf hinaus, dass dem Arbeitnehmer die Möglichkeit nicht entzogen werden darf, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und in Bezug auf diese Möglichkeit nicht in Unsicherheit gehalten zu werden – Die Rechtsberaterin Kinga Polewka kommentiert für die Tageszeitung Rzeczpospolita.
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