Die Rückkehr zur Arbeit muss nicht den Verzicht auf Mutterschaftsurlaub bedeuten

17.05.2021

In der Praxis ist die fragliche Entscheidung umso wichtiger, als dieses Thema gesetzlich nicht direkt geregelt ist. Daher musste der Oberste Gerichtshof auf eine systematische Auslegung zurückgreifen. Auf dieser Grundlage kam er zu dem richtigen Schluss, dass der Ausschluss des Rechts der Mütter auf den restlichen Mutterschaftsurlaub (und damit auf das Mutterschaftsgeld) bei Aufnahme einer Beschäftigung ein Thema ist, das gesetzlich geregelt werden sollte. Soweit der Gesetzgeber den Ausschluss dieses Rechts im Gesetz nicht vorgesehen hat, bedeutet es, dass ein solcher Ausschluss nicht gilt. – Der Rechtsberater Łukasz Chruściel kommentiert für die Tageszeitung Rzeczpospolita.

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