Das Verfahren zur Vereinbarung des Inhalts einer Vergütungsregelung mit allen Gewerkschaften, die bei dem Arbeitgeber tätig sind

19.05.2021

Nach dem Gesetz ist es weiterhin erforderlich, dass in den Vorschriften genannte Gewerkschaftsorganisationen einen gemeinsamen Standpunkt erarbeiten und ihn dann dem Arbeitgeber präsentieren. Der Arbeitgeber darf nur nicht vergessen, dass er zumindest versucht haben muss, die Veränderungen mit sozialen Interessenvertretern zu konsultieren. – Die Rechtsberaterin Kinga Polewka und der Rechtsanwaltsanwärter Michał Zabost kommentieren für ius.focus.

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